Förderung außerschulischer Jugenderziehung Link zur Förderung

Die burgenländische Jugend soll mit dieser Förderung besonders auf dem Gebiet der Freizeitgestaltung (Jugendorganisationen, Ausbau von Jugendheimen, Studien- und Bildungsreisen, Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, Jugendmusikkapellen, Verkehrserziehung, Jugendbeirat, Suchtprävention etc.) unterstützt werden.

Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Jugendförderungsgesetz 2007 - Bgld. JFG 2007 und Einzelentscheidung Land
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016880