Mutter-Kind-Zuschuss Link zur Förderung

Gefördert werden Kinder, wenn die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen lückenlos sowohl von Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Impfkonzept vorgesehenen, relevanten Impfungen alle erhalten haben. Eltern und Erziehungsberechtigte der Kinder eines Jahrganges können gefördert werden, sofern die Kinder das 2. bzw. das 5. Lebensjahr vollendet haben.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Mutter-Kind-Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (24.-36. Lebensmonat), der 2. Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass Untersuchung überwiesen (Mutter-Kind-Pass Verordnung, derzeit Untersuchung des Kindes zwischen 60. und 72. Lebensmonat). Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto bei einem Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist.

Die Leistungskontrolle erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oö i.d.g.F.; Förderung für den Mutter-Kind-Zuschuss i.d.g.F

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016542