Mutter-Kind-Zuschuss Link zur Förderung

Gefördert werden Kinder, wenn sowohl der Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen lückenlos sowohl von der Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Kinderimpfkonzept vorgesehenen relevanten Impfungen erhalten haben bzw. auch die entsprechende augen- und zahnärztliche Untersuchung erfolgt ist.

Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt 405 Euro insgesamt, der in drei Teilbeträgen zu je 135 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass)-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr = 22.-26. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung), der 2. Teil nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Nachweis bis zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung - künftig Eltern-Kind-Pass-Untersuchung - und der Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zwischen dem 5. und 6. Geburtstag über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss) und der 3. Teil nach Vollendung des 8. Lebensjahres (Durchführung er Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio - wird meistens in der 3. Klasse Volksschule durchgeführt - und einer weiteren Zahngesundheitsvorsorge-Untersuchung zwischen dem 8. und 9. Geburtstag, die ein kariesfreies Gebiss bzw. saniertes Gebiss bestätigt) beantragt. Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält eine erziehungsberechtigte Person (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil, etc.) in drei Raten zu je Euro 135,-, wenn ihr Kind ab dem 1.1.2013 geboren ist (vorausgesetzt es wurden nicht beide Teile zu je 185 Euro bis zum 31.12.20218 eingereicht), sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung; Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
(+43 732) 77 20-142
ges.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Mutter-Kind-Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (24.-36. Lebensmonat), der 2. Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass Untersuchung überwiesen (Mutter-Kind-Pass Verordnung, derzeit Untersuchung des Kindes zwischen 60. und 72. Lebensmonat). Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto bei einem Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist.

Die Leistungskontrolle erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung.

Rechtsgrundlage

es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Förderungsrichtlinie des Landes OÖ, i.d.g.F. ; Förderungsrichtlinie Eltern-Kind-Zuschuss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016542