Beihilfen des Landes Kärnten zum landwirtschaftlichen Wasserbau gem. K-LFF-2016
Kärnten
Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist die Verbesserung und Sicherung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes im ländlichen Raum durch wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen im öffentlichen Interesse zur Aufrechterhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Nach diesen Bestimmungen können Maßnahmen zur Stabilisierung von Rutschungen auf landwirtschaftlichen Kulturflächen im öffentlichen Interesse, infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und der ökologischen Funktionsfähigkeit von Kleingewässern, Vorflutern, Uferbereichen und Feuchtflächen sowie Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet oder zur Verminderung schädlicher Bodenerosion einschließlich der Einlösung der dazu erforderlichen Grundflächen gefördert werden. Als Förderungswerber für diese Förderungsmaßnahme kommen natürliche und juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse in Betracht.