Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg - Hilfe zur sozialen Teilhabe Link zur Förderung

Die Hilfe zur sozialen Teilhabe umfasst alle geeigneten Maßnahmen, durch die Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Die notwendige Unterstützung des Menschen mit Behinderungen hat sich am individuellen Bedarf zu orientieren.

Während einer Wohnbetreuung kann der Person zur Abdeckung persönlicher Bedürfnisse ein Geldbetrag gewährt werden.

Die Leistung wird durch Einrichtungen der Behindertenhilfe erbracht.

Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Pflegegeldes ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft (zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung)

Rechtsgrundlage

§ 10 Salzburger Teilhabegesetz 1981, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1016294