Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Hilfsmittel Link zur Förderung

Es können verschiedenste Hilfsmittel (Mobilitätshilfen, orthopädische Behelfe, Blindenhilfsmittel, usw), die dem Zwecke der sozialen Integration dienen, gewährt werden. Die Hilfeleistung umfasst auch deren Instandsetzung oder Ersatz, wenn sie unbrauchbar geworden oder verlorengegangen sind.

Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Pflegegeldes ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft (zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung)

Rechtsgrundlage

§ 7 Salzburger Teilhabegesetz, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016237