Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Heilbehandlung Link zur Förderung

Umfasst, soweit dies zur Behebung oder zur erheblichen Besserung der Behinderung erforderlich ist, die Vorsorge für ärztliche Hilfe sowie nach Maßgabe ärztlicher Anordnung die Vorsorge für Heilmittel, für Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen geeigneten Einrichtungen und für die Betreuung des Menschen mit Behinderungen durch Hausbesuche als nachgehende Behandlungsmaßnahme.

Die Leistung wird durch Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe erbracht.

Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Pflegegeldes ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft (zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung)

Rechtsgrundlage

§ 6 Salzburger Teilhabegesetz, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1016229