Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel für betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen Link zur Förderung

Diese Förderungsmaßnahme dient der Stärkung der häuslichen Betreuung und Pflege, um den betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Aufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und die Selbstständigkeit so lange als möglich zu erhalten. Dazu zählt der pflegebedingte Umbau des Wohnraums (zB Bad, Treppenlift), Hilfsmittel zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei altersbedingten Beeinträchtigungen (zB Rollstühle, Bildschirmlesegeräte) sowie Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege zu Hause (zB Pflegebett, Hebelift).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
soziales@tirol.gv.at

Es besteht Gebühren- und Abgabenfreiheit gemäß § 48 Tiroler Mindestsicherungsgesetz.

Rechtsgrundlage

§ 13 lit. b iVm § 2 Abs. 17 Tiroler Mindestsicherungsgesetz iVm Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Zuschüssen zu Hilfsmitteln und Maßnahmen für die häusliche Betreuung und Pflege sowie für die Erhaltung der Selbstständigkeit bei altersbedingten Beeinträchtigungen (Förderrichtlinie für betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1015841