Zuschuss des Landes NÖ zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern Link zur Förderung

Das Land NÖ gewährt einen jährlichen Zuschuss zu den aus der Sturmschadensversicherung entstehenden Prämienkosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
post.l3@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 6100; Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015825