Als Leistungsempfänger kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb mit Betriebsstandort Niederösterreich haupt- oder nebenberuflich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgenommen.
Abschluss einer Versicherung zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern durch den Förderungswerber. Der Nachweis hat durch die Vorlage eines für das gesamte Förderungsjahr (= Kalenderjahr) gültigen Versicherungsvertrags (Versicherungspolizze) zu erfolgen. Der Nachweis über die für das gesamte Förderungsjahr an das Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsprämien ist durch Vorlage von Belegen (Beitragsvorschreibung des Versicherungsunternehmens, Zahlungsnachweis) zu erbringen.
Das Versicherungsunternehmen legt dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung bis spätestens 30. September des Förderungsjahres einen Verwendungsnachweis in Form einer Liste jener Betriebe vor, die durch die reduzierte Prämienvorschreibung die Förderung erhalten haben. Die Auszahlung der Fördermittel an das Versicherungsunternehmen erfolgt bis Ende des Förderungsjahres.