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Das Land Kärnten vergibt an bildende KünstlerInnen im Zwei-Jahres-Rhythmus zwei Stipendien inkl. Atelierwohnung in Paris. Die Vergabe der, mit einer Laufzeit von je sechs Monaten befristeten, Stipendien inkl. Atelierwohnung erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury. Die Förderung dient im Sinne der künstlerischen Weiterentwicklung der Realisierung der im Atelier geplanten Vorhaben.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee 05 0536 34002 abt14.post@ktn.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)
Die Höhe der Stipendien ist den aktuellen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger*in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht und ggf. Belegexemplar in digitaler Form) an den Förderungsgeber abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.