Annuitätenzuschüsse (Wohnhaussanierung) Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt an einen (Wohnungs-)Eigentümer oder Mieter einen Annuitätenzuschuss zu einem Kredit für die Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wohnbauförderung
https://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Ansuchen ist gebührenfrei. Die Auszahlung erfolgt ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Endabrechnung.

Es erfolgt eine Prüfung der Rechnungen und der Einzahlungsbelege betreffend der Sanierungsmaßnahmen. Es sind Abnahmebestätigungen durch ausführende Firmen (Haustechnik) erforderlich. Es werden Vor-Ort-Kontrollen der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991); Wohnhaussanierungsrichtlinie, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1015767