Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
Kärnten
Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich an natürliche und/oder juristische Personen einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Die Preise werden in den nachfolgenden in Sparten (lt. Turnus) vergeben. bildende Kunst darstellende Kunst elektronische Medien, Fotografie und Film Literatur Musik Volkskultur Geistes- und Sozialwissenschaften Naturwissenschaften/technische Wissenschaften Des Weiteren wird alljährlich ein Würdigungspreis für Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur an natürliche oder juristische Personen vergeben.