Auszeichnungen - Landeskulturpreis Link zur Förderung

Bis 1989 wurden jährlich und ab 1989 werden nach Änderung der Statuten mit Beschluss der Landesregierung vom 20.9.1989, Zl.:XII/1-647/201-1989 Preisgelder in den sechs Sparten:

  • Literatur und Publizistik
  • Musik
  • Bildende Kunst und Fotografie
  • Darstellende Kunst, Film und Video
  • Erwachsenenbildung und Volkskultur
  • Wissenschaft

in einem Abstand von drei Jahren vergeben.

Rechtsgrundlage

Reg. Beschluss XII/1-938-1975 v. 26.9.1975 Reg. Beschluss XII/1-647/201-1989 v. 20.9.1989

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015585