Gert Jonke Preis Link zur Förderung

Das Land Kärnten stiftet an AutorenInnen seit dem Jahr 2011 im Zwei-Jahres-Rhythmus, abwechselnd in den Gattungen Prosa, Dramatik und Lyrik, einen Literaturpreis. Die PreisträgerInnen werden ausschließlich über die Jurymitglieder nominiert (keine Bewerbung möglich). Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee trägt die Kosten für die Jury, die Organisation und die Durchführung der Preisverleihung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Pro FachjurorIn werden je zwei KandidatenInnen vorgeschlagen
  • Anlässlich der Jurysitzung erfolgt eine Abstimmung über die Nominierung der PreisträgerInnen. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015577