Förderung von Tageszentren für SeniorInnen im Bundesland Salzburg Link zur Förderung

Das Land Salzburg gewährt dem Rechtsträger eines Tageszentrums für jeden stattgefundenen Besuch eines Tagesgastes im Tageszentrum maximal € 20,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/01: Pflege und Betreuung
Postfach 527
5020 Salzburg
+43 662 8042-0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung, ob die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie erfüllt sind.

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs 3 Salzburger Sozialhilfegesetz; LGBl Nr. 19/1975 idgF; Richtlinien für die Gewährung von Landeszuschüssen für den Betrieb eines Tageszentrums: gemäß § 22 Abs 2 Z 9 SSHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015544