Förderung von Institutionen für die Durchführung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert Einrichtungen aus verschiedenen Gesundheitsbereichen, die im Rahmen von Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention Aktivitäten und Maßnahmen initiieren oder durchführen. Förderfähige Aktivitäten sind unter anderem Informationsveranstaltungen, Vorträge, Kampagnen, Herstellung und Bereitstellung von Informations- und Bildungsmaterial. Bezuschusst werden Personalkosten, Organisationskosten und Sachkosten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Gesundheit im Land Salzburg

Die Leistungskontrolle wird auf Basis der Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg durchgeführt und richtet sich nach Art und Umfang der erfolgten Förderung. Die Abrechnung der geförderten Projekte muss bis spätestens 31. März des Folgejahres erfolgen, die maßgebenden Abrechnungsrichtlinien sind als Online-Formulare abrufbar.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg zur Bereitstellung von Budgetmitteln subsidiär Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015510