Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement Link zur Förderung

  • Seit 1. Juli 2013 kann ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung oder tatsächlichen Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich aus dem Anerkennungsfonds beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingebracht werden.
  • Zuwendungen erhalten können natürliche- oder juristische Personen. Natürliche Personen können bei Vorliegen aller im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen Zuwendungen in der Höhe von maximal € 1.000,- erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal € 15.000,-.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Sektionsleitung
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten für Beantragung

  • Dem BMASGK ist die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages durch Vorlage von Originalrechnungen mit den dazugehörigen Originalzahlungsbestätigungen, die in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der gewährten Förderung stehen, nachzuweisen.
  • Das BMASGK hat das Recht, jederzeit die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Vor-Ort-Kontrollen zu überprüfen.

Rechtsgrundlage

Freiwilligengesetz (FreiwG) - BGBl. I Nr. 17/2012, Richtlinien – Anerkennungsfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1015494