Zuschüsse zu besonderen Aufwendungen für Kriegsopfer und Zivilinvalide in Tirol Link zur Förderung

Die Förderung nach dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz hat zum Ziel, Personen welche die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nach § 2 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfüllen, bei der Bewältigung ihrer durch die besonderen Umstände begründeten Lebensverhältnisse zu unterstützen und nach Möglichkeit die Eigeninitiative und Selbsthilfe zu stärken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

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Rechtsgrundlage

Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz iVm der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen aus dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015122