Ärztlicher Rufbereitschaftsdienst außerhalb der Ordinationszeiten Link zur Förderung

Flächendeckender Rufbereitschaftsdienst außerhalb der Ordinationszeiten der Ärzte für Allgemeinmedizin. Gefördert werden in Kärnten niedergelassene Ärzte/innen für Allgemeinmedizin. Die Rufbereitschaft beginnt am Ende der Ordinationszeit des/der zum Dienst eingeteilten Arztes/Ärztin und endet am folgenden Tag mit dem Beginn der Ordinationszeit. Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienste sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Kärnten
abt5.post@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und der Ktn. Gebietskrankenkasse vom 27.01.2015

Leistungsart

Test / Intern
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1015098