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Gefördert wird die Erhaltung des alpinen Wegenetzes. Begünstigt sind Dachverbände alpiner Vereine (z.B. die Salzburger Dachverbände des Österreichischen Alpenvereins und der Naturfreunde Österreich oder auch der Dachverband des Deutschen Alpenvereins), die auf Salzburger Landesgebiet alpine Wege erhalten.
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)
Die Auszahlung der Förderungen erfolgt nach der Erhaltungssaison im Dezember eines Jahres.
Die Abrechnungsunterlagen sind im ersten Quartal des auf die Auszahlung der Förderung folgenden Jahres mit Originalbelegen vorzulegen und werden im Ausmaß der Förderung einbehalten oder entwertet.