NÖ Wohnbauförderung Wohnungsbau Link zur Förderung

Im Wohnungsbau wird in NÖ die Errichtung von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern sowie von Wohnheimplätzen in Wohnheimen gefördert. Eine Wohnung ist eine Einheit, die aus Wohn-, Aufenthalts- und Nebenräumen, zumindest jedoch aus einem Wohnraum samt Nebenraum besteht und die baubehördlich als Wohnung bewilligt ist.

Die Objektförderung besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren. Das Darlehen ist bei jenem Darlehensgeber aufzunehmen, welchen die NÖ Landesregierung in einem Vergabeverfahren ermittelt. Aufgrund weiterer Vergabeverfahren bis zum Ende der Laufzeit können sich Umschuldungen ergeben.

Ab dem Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit des Förderungsdarlehens werden Zuschüsse in der Höhe der Differenz zwischen den Darlehenszinsen und dem Förderzinssatz gewährt. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1% jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahressprüngen um 0,5% und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3% jährlich dekursiv verzinst.

Das Förderungsdarlehen wird im Ausmaß von 90 % des förderbaren Nominales zuerkannt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005
post.landnoe@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Alle Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen für die Wohnbauförderung sind von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Die technischen Unterlagen werden auf Plausibilität geprüft.
Der Rohbau wird von Organen des Landes Niederösterreich besichtigt und überprüft.

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, in der jeweils geltenden Fassung NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011, in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014810