Förderungen von Projekten die im Interesse der Kärntner Gesundheitspolitik liegen Link zur Förderung

Gefördert werden im Aufgabenbereich und im Interesse der Kärntner Gesundheitspolitik liegenden Aktivitäten, wie Informationsveranstaltungen, medizinische Kongresse und grenzüberschreitende Projekte im Gesundheitsbereich. Bei den grenzüberschreitenden Projekten handelt es sich um Initiativen aus dem Bereich der Gesundheitsförderung/Prävention, die von Kärntner Institutionen, insbesondere aus Grenzregionen, gemeinsam mit Institutionen aus den Nachbarregionen Italien und Slowenien durchgeführt werden.

  • Ein Verwendungsnachweis (Vorlage der Abrechnung und Originalbelege) ist binnen 3 Monaten vorzulegen.
  • Im Falle einer widmungswidrigen Verwendung ist der Förderungsbetrag samt Zinsen ab dem Tage der Zuzählung zurückzuzahlen.

Rechtsgrundlage

Förderungsvereinbarung (Allgemeinen Richtlinien für Förderung aus Landesmitteln)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014778