Umweltförderung - Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Hinblick auf Fischwanderungen (z.B. Beseitigung von Querbauwerken, Errichtung von Fischaufstiegshilfen); Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (z.B. Verbesserung der Breiten- und Tiefenvarianz, Wiederherstellung von natürlichen Sohlverhältnissen); Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen. Die Maßnahmen dürfen nicht im Zusammenhang mit schutzwasserbaulichen Maßnahmen, die gemäß Wasserbautenförderungsgesetz gefördert werden, stehen. Die Förderung kann von physischen und juristischen Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben bzw. sonstige Anlagen betreiben, die hydromorphologische Belastungen verursachen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder auf dem Markt als Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftreten und somit dem EU-Beihilfenrecht unterliegen, beantragt werden. Die Förderung endet mit 30. Juni 2021.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Wasserwirtschaftsfonds
02742/9005-14421
post.noewwf@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Wichtige Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Förderung ökologischer Maßnahmen an Gewässern

Rechtsgrundlage

NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz LGBL 1300 idgF; NÖ Wasserwirtschaftsfonds Förderungsrichtlinien 2009 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer, Förderungsrichtlinien 2017 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Es handelt sich um eine Ergänzung der Förderung gemäß Umweltförderungsgesetz (diese ist aber nicht Fördervoraussetzung)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014703