Umweltförderung - Siedlungswasserwirtschaft Link zur Förderung

Die Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Klärschlammbehandlungsanlagen sowie dazugehörige Studien. Weiters die Förderung der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungsanlagen und Einzelabwasserbeseitigungsanlagen. Die Förderung kann von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, Unternehmen, Betrieben von Gebietskörperschaften, Landesgesellschaften und physischen oder juristischen Personen beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Wasserwirtschaftsfonds
Tel: 02742/9005-1442
post.noewwf@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz LGBL 1300 idgF; NÖ Wasserwirtschaftsfonds Förderungsrichtlinien 2016 Siedlungswasserwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

von Ausnahmen abgesehen handelt es sich um eine Ergänzung der Förderung gemäß Umweltförderungsgesetz (diese ist aber nicht Fördervoraussetzung)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Referenznummer

1014687