NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Link zur Förderung

Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude in NÖ mit bis zu 500 m² bestehender oder zu sanierender Nutzfläche, die im Eigentum natürlicher Personen stehen, für:

  • die SANIERUNG solcher Gebäude und/oder
  •  die SCHAFFUNG von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude.

Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen. Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren ZUSCHUSS ZU EINEM DARLEHEN (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems wird der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die aufgrund der Endabrechnung anerkannten Sanierungskosten müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler)
  • Wärmeschutz oberste Geschoßdecke
  • Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden
  • Wärmeschutz Kellerdecke
  • Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten
  • Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung
  • Fassadensanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden
  • Tausch der Fenster und Hauseingangstüren
  • Fenstersanierung
  • Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme)
  • Barrierefreiheit (Paket von MUSS-Kriterien siehe Informationsbroschüre Seite 19)
  • Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse
  • Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage
  • Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von sonstiger Abwärme
  • Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage
  • Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage
  • Zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar)
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung
  • Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung
  • Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage
  • Photovoltaikanlage (netzgekoppelte Anlage, Inselbetrieb)
  • Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern
  • Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
  • Sicherheitseinrichtungen (umfassender mechanischer Schutz; Sicherheitsfenster und -türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens 3 oder elektronischer Schutz; Alarmanlage)
  • Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2
post.f2@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Verfahren zur Gewährung von Wohnbauförderung ist von landesrechtlichen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Es können u.a. Rechtsgeschäftsgebühren, Gerichtskosten oder Kosten für den Energieausweis entstehen.

Eine örtliche Bauberatung erfolgt stichprobenweise.

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, in der jeweils geltenden Fassung NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011, in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014679