Förderung von Volkskultur Link zur Förderung

Gefördert werden Projekte, Initiativen und Aktivitäten im Bereich der Volkskultur. Zu den Fördernehmern zählen: wissenschaftliche Einrichtungen, Volksgruppeneinrichtungen, Kulturvereine, Brauchtumsvereine, Museen und Privatpersonen. 

Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen.

Rechtsgrundlage

Bgld. Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014588