Förderung von internationalem, interkulturellem Jugendaustausch und sprachorientierten Exkursionen Link zur Förderung

Jugendliche sollen (auf der Grundlage des Verstehens der eigenen Identität) befähigt werden, sich mit Menschen anderer Kulturkreise bzw. Länder auseinanderzusetzen, die unterschiedlichen Weltanschauungen, Lebens- und Verhaltensweisen zu akzeptieren und deren Zustandekommen zu verstehen. Durch dieses selbstbewusste Zugehen auf andere Kulturen sollen Ängste und Vorurteile abgebaut und die Basis für ein fruchtbringendes Miteinander geschaffen werden. Zudem soll Tiroler Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden, sich frühzeitig und über das Touristische hinausgehend mit anderen Ländern Europas auseinanderzusetzen und damit Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, den bisherigen und zukünftigen Spracherwerb und Sprachqualifizierung als sinnvoll zu erleben und zu vertiefen und damit persönliche Kontakte mit Menschen anderer Kulturen zu knüpfen. Diese Aktionen sollen Mobilitätsängste hemmen und Vorurteile gegenüber anderen Kulturen entkräften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Gewährt werden anteilige Zuschüsse zu Projekten bzw. zu Kurs-/Reise-/Aufenthaltskosten.

Bei Förderungen von Einzelpersonen ist das Ausmaß der Nutzbarkeit bzw. die konkrete Anwendung für internationale/interkulturelle Jugendarbeit ausschlaggebend.

Die widmungsgemäße Verwendung der Sub­vention muss mit originalen Zahlungsbelegen bzw. geprüftem Jahresrechnungsabschluss (bei Vereinen), sowie TeilnehmerInnenliste und Kurzbericht (bei Sprachreisen) bis zum vorgegebenen Termin nach­gewiesen werden. Nicht widmungsgemäß ver­wendete bzw. nicht verbrauchte Subventions­beiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung von internationaler und interkultureller Kinder- und Jugendarbeit, Jugendaustausch und Richtlinien des Landes Tirol zur Förderung von sprachorientierten Exkursionen und Austauschprogrammen, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014406