Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichen Auftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994. Die Förderung richtet sich an auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Förderungswerberinnen bzw. Vorhaben/Aktivitäten.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Programme, Aktivitäten, Veranstaltungen, Projekte, spielpädagogische Initiativen
- Laufender Betrieb von Jugendorganisationen und Jugendinitiativen (z.B. Porti, Büroartikel, Telefon, Spielgeräte, Buskosten usw.)
- Ausbau, die Einrichtung, die Instandhaltung und der Betrieb von Räumen bzw. Treffs für die Jugendarbeit (z.B. Baumaterialien, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geräte usw.).