Förderung von Lärmschutzmaßnahmen Link zur Förderung

An bestehenden Landesstraßen (Straßenkategorien B+L) werden an Hauptwohnsitzen der Einbau von Lärmschutzfenstern sowie die Errichtung von Lärmschutzwänden im Selbstbau gefördert. Förderwürdig sind Privatpersonen.

Entlang der Eisenbahn-Bestandsstrecken der ÖBB werden die Errichtung von Lärmschutzwänden durch die ÖBB sowie der Einbau von Lärmschutzfenstern gefördert. Die Lärmschutzfenster-Förderabwicklung richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner von Objekten, deren Baubewilligung vor dem 1.1.1993 erteilt wurde. Die Abwicklung erfolgt durch die ÖBB.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.02.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Antragsstellung, (telefonische) Auskünfte und Beratung sind gebührenfrei.

Ausschließlich bei der Lärmschutz-im-Selbstbau-Förderung sind zur Erstellung des schalltechnischen Einreichprojektes, welches die Grundlage für die Lärmschutz-im-Selbstbau-Förderung bildet, vom Förderungswerber nach ausführlicher Beratung 500,- Einsatz zu leisten. Diese werden im Zuge einer erfolgreichen Förderung zusätzlich zum Förderbetrag rückübermittelt. Wird die Maßnahme nicht oder nicht dem Projekt entsprechend umgesetzt, wird der Einsatz von der Landesstraßenverwaltung einbehalten.

Überprüfung des fachgerechten Einbaus der Lärmschutzfenster bzw. der fachgerechten Errichtung der Lärmschutzwände im Selbstbau durch Organe der Landesstraßenverwaltung bzw. der ÖBB nach Vorlage der Originalrechnungen und der zugehörigen Zahlungsbelege sowie ggfs. aller einzuholenden behördlichen Bewilligungsbescheide (z.B. Baubescheid).

Rechtsgrundlage

§16a Landesstraßen-Verwaltungsgesetz; Richtlinie Lärmschutz Landesstraßen; Übereinkommen über die Planung, Durchführung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen im Bundesland Steiermark, abgeschlossen zwischen den Vertragspartnern Republik Österreich und dem Bundesland Steiermark;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014265