Förderung von Jugendarbeit: Investitionen für Jugendräume Link zur Förderung

Gefördert wird der Ausbau, die Einrichtung, die Instandhaltung und der Betrieb von Räumen bzw. Treffs für die Jugendarbeit (z.B. Baumaterialien, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geräte usw.).

Einmalige oder mehrmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bzw. geprüftem Jahresabrechnungsabschluss (bei Vereinen) bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Jugendarbeit, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014257