Förderung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Bildungsarbeit Link zur Förderung

Gefördert wird die Aus- und Weiterbildung für MitarbeiterInnen in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder– und Jugendarbeit. Damit soll sichergestellt werden, dass alle, denen Kinder- und Jugendliche im Rahmen ihrer pädagogischen Tätigkeit anvertraut sind, in geeigneter Weise für diese Aufgabe ausgebildet sind. Das Ansuchen kann sowohl von Jugendorganisationen, -vereinigungen, -clubs, -zentren, -initiativen, die ihren Sitz und Wirkungsbereich in Tirol haben und im Sinne der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit tätig sind als auch von Einzelpersonen, die in den genannten Einrichtungsstrukturen wirken und arbeiten, eingebracht werden. Ebenfalls gefördert wird die Herausgabe von Behelfen, Broschüren und Materialien im Sinne der Aus- und Weiterbildung für JugendleiterInnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Die Förderung wird nach Abschluss der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme ausbezahlt.

Folgende Unterlagen sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme vorzulegen (nach dieser Frist verfällt die Förderungszusage):

  • Auflistung der Ausgaben und Einnahmen (mittels Originalbelegen)
  • TeilnehmerInnenliste mit Unterschriften (betrifft nur Veranstalter)
  • Einzahlungsbestätigung des TeilnehmerInnenbeitrages
  • Kurzbericht über die Veranstaltung

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Bildungsarbeit, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014034