Förderung von Initiativen für aktives Altern Link zur Förderung

Die Abteilung Gesellschaft und Arbeit fördert Bildungsveranstaltungen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen, die der Kommunikation und Solidarität innerhalb der Zielgruppe dienen, Multiplikatorenausbildung, Herausgabe von Behelfen, Broschüren und Materialien für die Seniorenarbeit.

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung muss mit originalen Zahlungsbelegen bzw. geprüftem Jahresrechnungsabschluss (bei Verein) nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von SeniorInnen, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014000