Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land Vorarlberg unterstützt bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Musikproberäumen und Musikheimen, die den für das örtliche Gemeinschaftsleben bedeutenden Blasmusik- sowie Gesangsvereinen zur Verfügung gestellt werden. Förderungsempfänger können neben den Vorarlberger Gemeinden auch natürliche und juristische Personen (insbesondere Vereine) sein.