Beiträge an anerkannte und sonstige Rettungsorganisationen Link zur Förderung

  • In Vorarlberg tätige Rettungsorganisationen werden vom Land und den Gemeinden in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützt. 
  • Zur Förderung des Rettungswesens ist ein Fonds mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet (Rettungsfonds). Zum Aufwand des Rettungsfonds, der nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt werden kann, haben das Land 60 % und die Gemeinden 40 % beizutragen.
  • Aus dem Rettungsfonds werden Aufwendungen von in Vorarlberg tätigen Rettungsorganisationen auf Antrag gefördert. 
  • Auszahlende Stelle ist das Amt der Vlbg. Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Am der Vorarlberger Landesregierung
inneres@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Rettungswesen, Allgemeine Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6 Mio. Euro

Referenznummer

1013853