Objektförderungen Integration Link zur Förderung

Die Förderung hat zum Ziel, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch Unterstützung integrationsbezogener Maßnahmen zu verbessern

  1. Fördernehmer/innen können sein Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, Einzelpersonen.
  2. Fördernehmer/innen müssen

a. ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder

b. ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder beabsichtigen oder

c. eine Tätigkeit ausüben oder beabsichtigen, die im Interesse der Integration in Tirol gelegen ist.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  1. Integrationsbezogene Bildungs- und Beratungsmaßnahmen.
  2. Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expert/Innenarbeit.
  3. Sonstige Maßnahmen, die einer direkten und nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte dienen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss oder als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt werden.
  • Art und Höhe der vom Land geförderten Kosten sind in der jeweiligen Fördervereinbarung festzulegen.
  • Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung muss mit einer Kostenaufstellung sowie originalen Rechnungen und Zahlungsbelegen bzw. geprüftem Rechnungsabschluss (bei Vereinen) bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden.
  • Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Förderbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Objektförderungen Integration, Rahmenrichtlinie Integration
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,771 Mio. Euro

Referenznummer

1013655