Förderungen im Bereich der Musik Link zur Förderung

Gefördert werden Großveranstaltungen, Musikprojekte, Konzerte, Musikvereine, Musik-Institutionen, CD-Produktionen, Workshops, Jugendmusik, Festivals. Fördernehmer sind MusikerInnen, Bands, Musikvereine und div. Kulturvereine.

siehe Antragsformular

Überprüfung der  widmungsgemäßen  Verwendung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen

Rechtsgrundlage

Bgld. Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1013598