Beratung und Qualifizierung von Unternehmen Link zur Förderung

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das Land Vorarlberg das Ziel, externe Beratungsleistungen, welche von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, zu unterstützen. Förderungswerber sind kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Römerstraße 15
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung beträgt 30 % der ermittelten Förderungsbemessungsgrundlage und wird in Form eines Einmalzuschusses gewährt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege mit Zahlungsbestätigung und eines Abschlussberichtes über die durchgeführten Beratungsleistungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung "Beratung und Qualifizierung von Unternehmen"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1013432