Der Förderwerber muss entweder ein von der Landessportorganisation als ordentliches Mitglied anerkannter Sportdach- bzw. Sportfachverband oder ein Sportverein sein, dessen Zweck ganz oder überwiegend in der Ausübung und Pflege des Sports steht.
Der Förderwerber hat zum Antrag eine Projektbeschreibung bestehend aus einer Beschreibung zu den Projektinhalten, einen Projektzeitplan sowie einen Finanzierungsplan vorzulegen.
Nach dem Abschluss des Projektes sind vom Förderwerber projektbezogene Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel insbesondere in Form von Originalrechnungen oder Aufwandsbestätigungen bzw. Zahlungsbestätigungen vorzulegen.