Personalkostenzuschuss für Tagesbetreuungseinrichtungen, Hort und Tagesmütter/-väter Rechtsträger Link zur Förderung

Betreiber von NÖ Horten und NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen erhalten für jede bewilligte Gruppe eine pauschale Personal- und Sachkostenförderung.

Die Höhe der pauschalen Gruppenförderung ergibt sich aus den tatsächlichen Öffnungszeiten der Einrichtung.

Tagesmütter/-väter-Rechtsträger erhalten für jedes durch eine/einen  Tagesmutter/-vater betreute Kind von berufstätigen Eltern einen Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.


Die Auszahlungen an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen halbjährlich, die Auszahlungen an die TGM-Rechtsträger monatlich nach Einlangen der Abrechnungsunterlagen.

Stichprobenkontrolle der ausgefüllten Kinderlisten (Hauptwohnsitz, Alter, Berufstätigkeit der Eltern, EU-Staatsbürgerschaft, gleiche Leistung der Hauptwohnsitzgemeinde).

Rechtsgrundlage

Richtlinie Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ; gültig ab 1.1.2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012749