Außerordentliche Studienbeihilfen Link zur Förderung

Gefördert werden Oö. Studierende in besonderen finanziellen Belastungssituationen

Die widmungsgemäße Verwendung ist in Form von Originalzahlungsbelegen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich vom 10.12.2007
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1012723