Beiträge an Träger von Studentenheimen Link zur Förderung

Alle österreichischen Studentenheime erhalten Förderungen für Investitionsmaßnahmen und den laufenden Aufwand.

Die widmungsgemäße Verwendung ist in Form von Originalzahlungsbelegen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ vom 10.12.2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012566