Regionalförderung auf Basis der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Salzburg Link zur Förderung

Förderbar sind Maßnahmen, die zur Verringerung der Disparitäten zwischen Zentralräumen und wirtschaftlich schwächeren Regionen beitragen. Unterstützt werden können Betriebsgründungen, -ansiedlungen, -erweiterungen sowie Unternehmensnetzwerke- und Kooperationen, die diesem Ziel entsprechen bzw einen Beitrag zur Verbesserung der Standortqualität leisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung besteht in der Gewährung von Zuschüssen.

Entsprechend der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012558