Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Niederösterreich Grundbetrag (BMS NÖ GB) Link zur Förderung

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten, sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können. Die BMS ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Die BMS umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes. Mit einer pauschalierten Leistung sollen insbesondere die regelmäßigen Aufwendungen für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom, aber auch Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse abgedeckt werden. Von einem Rechtsanspruch ist neben den genannten Leistungen für den Lebensunterhalt bei Mietwohnungen auch ein Anteil von bis zu 25 % des Mindeststandards zur Finanzierung des angemessenen Wohnbedarfes umfasst. Bei Eigenheimbesitzern beträgt der Anteil bis zu 12,5 % des Mindeststandards. Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Deckung des Wohnbedarfes oder ist dieser Aufwand anderweitig gedeckt, sind die jeweiligen Mindeststandards um diese Anteile entsprechend zu reduzieren. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners (Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in) berücksichtigt. Die BMS wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 38 NÖ MSG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Die Kontrolle der Leistungsvoraussetzungen erfolgt unter anderem auch durch Hausbesuche bei den hilfesuchenden Personen.

Rechtsgrundlage

NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG), LGBl. 9205, in der geltenden Fassung (idgF); NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV), LGBl. 9205/1 idgF; Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln, LGBl. 9200/2 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1012293