Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Einmalige Hilfen in besonderen sozialen Lagen Link zur Förderung

Einmalige finanzielle Unterstützungen in sonstigen, nicht ausdrücklich geregelten besonderen sozialen Lagen (z.B. bei Delogierung, außergewöhnlicher finanzieller Belastung, Auftreten einer Notsituation o.ä.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bei wissentlich unwahren Angaben bzw. einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel hat eine Rückzahlung samt Zinsen zu erfolgen.

Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs-, und Meldedaten, AMS-Daten. Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen. Vorortkontrollen.

Rechtsgrundlage

§ 19 Oö. Sozialhilfegesetz 1998 - Oö. SHG 1998, LGBl.Nr. 82/1998, i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1011386