Familienhilfe - Überbrückungshilfe bei vorübergehendem Ausfall der Hauptbetreuungsperson Link zur Förderung

Bei der familiären Hilfe und Konfliktlösung kann eine Betreuungsperson mitfinanziert werden, wenn die Hauptbetreuungsperson, vorwiegend aus gesundheitlichen Gründen, vorübergehend für die Familie ausfällt und ein Ersatz innerhalb der Familie nicht möglich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Familien und Familienorganisationen, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010958