Förderung von Ludotheken Link zur Förderung

Büchereien bzw. Ludotheken können zur Errichtung einer Ludothek und zur Erweiterung des Spielebestandes alle zwei Jahre einen finanziellen Zuschuss beim Fachbereich Familie beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Familien und Familienorganisationen, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010917