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Büchereien bzw. Ludotheken können zur Errichtung einer Ludothek und zur Erweiterung des Spielebestandes alle zwei Jahre einen finanziellen Zuschuss beim Fachbereich Familie beantragen.
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at
Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden.