Förderung der Tourismuswerbung und sonstiger dem Tourismus dienender Maßnahmen Link zur Förderung

Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die für den Tourismus des Landes Tirol, jedenfalls aber von überörtlicher Bedeutung sind. So erfolgen etwa Zuwendungen an die Tirol Werbung GmbH, zur Unterstützung von Projekten von Tourismusverbänden, den Eventtourismus, für die Durchführung von Großveranstaltungen, die Bildung bzw. die Ausweitung von Dachmarketingorganisationen, für die Leader- und Interreg-Kofinanzierungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.02.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorliegen des mit Zuerkennungsschreiben der Förderung geforderten Verwendungsnachweises. 

Rechtsgrundlage

§ 43 Tiroler Tourismusgesetz 2006, Förderungsrichtlinien - Förderungen aus Mitteln des Tiroler Tourismusförderungsfonds, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010883