Förderung von Kindergruppen Link zur Förderung

Gefördert werden Träger einer bestehenden Kindergruppe. Kindergruppen sind erste außerfamiliäre, elementar-pädagogische Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung und Betreuung und Pflege von Kindern, vorrangig durch pädagogisches Fachpersonal, bestimmt sind. Ihr Angebot richtet sich an Kinder nach dem 1. Lebensjahr bis zur Eintrittsmöglichkeit in den Kindergarten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für Überprüfungen der im Abrechnungsformular angegebenen durchschnittlichen Besucherfrequenzen sind Aufzeichnungen zu führen.

Fördermittel, die auf Grund falscher Angaben zuerkannt wurden, sind zurückzuerstatten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Kindergruppen, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010826