Förderung von Familienberatungsstellen Link zur Förderung

Der Fachbereich Familie fördert Familienberatungsstellen des Bundes, welche im Sinne des Familienberatungsförderungsgesetzes eingerichtet wurden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

  • Die widmungsgemäße Verwendung wird in der Fachabteilung geprüft. Die FörderungsempfängerInnen haben auf Verlangen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit das Recht der Kontrolle an Ort und Stelle einzuräumen.
  • Neuerliche Subventionsansuchen werden erst nach Vorliegen des Verwendungsnachweises für vorhergehende Subventionen berücksichtigt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Familien und Familienorganisationen, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010800