Physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften, die ein Unternehmen im Bereich des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft im Burgenland rechtmäßig selbständig betreiben, zu betreiben berechtigt sind, oder zu gründen beabsichtigen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
- Vollständig ausgefüllter und unterfertigter Originalantrag
- Aktueller Gewerberegisterauszug/Gewerbeschein/Konzessionsdekret
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Detaillierte Kostenaufstellung samt Kostenvoranschlägen
- Ausführliche Projektbeschreibung (bei Projekten mit Kosten > € 100.000,-)
- Nachweis der Ausfinanzierung
- Aktuelle Gebietskrankenkassen-Mitarbeiterbestätigung über Beschäftigtenanzahl (WEBEKU-Ausdruck)
- Bau- und gewerbebehördlich genehmigte Baupläne und -bescheide
- Kopien von beantragten Bundesförderungen
Bei Projekten über € 50.000,- sind zusätzlich noch folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausführliches Unternehmens- und Projektkonzept
- Vorschaurechnung für die nächsten drei Geschäftsjahre inkl. Erläuterungen